Häufige Fragen zur rechtlichen Betreuung

  • Erwachsene Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§ 1814 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Das Betreuungsgericht stellt fest, in welchen Bereichen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist.

Kontakt

Mitglied im